Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Anwendung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschliesslich Beratungen, Auskünfte und Ähnliches. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Andererseits gelten auch bei abweichenden Einkaufsbedingungen unsere Lieferbedingungen als vereinbart, sofern der Kunde nicht sofort und ausdrücklich widerspricht. Ein Widerspruch in den allgemeinen Einkaufbedingungen genügt dazu nicht. Eine etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen steht der Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen des Vertrages nicht entgegen.
2. Angebote und Technische Angaben
Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges erklärt ist. Mündliche Angebote unserer Mitarbeiter sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich wiederholt oder bestätigt sind. Auch Masse, Gewichte und sonstige technische Angaben sind unverbindlich und erfolgen immer unter dem Vorbehalt einer Änderung. Vereinbarungen, Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Lieferbedingungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung rechtswirksam.
3. Preise
Alle Preise gelten grundsätzlich ab Werk in CHF für Unternehmer, ohne MWST; das
heisst ausschliesslich Fracht, Ablad, Montage und Verpackungsmaterial. Sie basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen Rohmaterialpreisen, Arbeitslöhnen und sonstigen Kostenfaktoren. Für den Fall wesentlicher Änderungen, die zwischen Vertragsabschluss und Lieferzeitpunkt eintreten, sind wir berechtigt, Preiskorrekturen vorzunehmen oder können vom Vertrag zurücktreten.
Lagerbestände immer auf Anfrage. Preis- und Sortimentsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
4. Transport und Ablad
Der Versand ab Werk oder Lager erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Bei Lieferungen durch von uns Beauftragte übernehmen wir das Risiko bis zur Abladestelle, wenn der Abladeort mit Lastwagen und Anhänger oder 4-Achsfahrzeugen gut zugänglich ist. Vereinbarte Liefertermine sind Richttermine und werden in der Regel von uns eingehalten. Verzögerungen durch Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.
Die Transporte werden offen und nach Bestimmungen des GU-Tarifes verrechnet. Bei Lieferungen unter 14 Tonnen wird ein Mindergewichtszuschlag von CHF 250.00 bis zu 3 Tonnen, CHF 200.00 für 3 bis 8 Tonnen und CHF 150.00 für 8 bis 14 Tonnen, pro Abladestelle, belastet. Der Ablad geht auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Für Ablade- und Wartezeit von mehr als 30 Minuten verrechnen wir CHF 190.00/Std. Erfolgt der Ablad im Auftrag des Empfängers durch unseren Beauftragten, wird er nach den üblichen Tarifen belastet. Versetz- und Regiearbeiten mit dem Kranwagen werden mit CHF 190.00/Std. verrechnet.
5. Liefertermin
Lieferzeitangaben sind stets unverbindlich, wenn nicht schriftlich vereinbart. Wir bemühen uns, die bei der Bestellung vereinbarte Lieferfrist einzuhalten. Höhere Gewalt entbindet uns von vereinbarten Lieferungen und Lieferfristen. Die angegebene Lieferzeit ist insofern freibleibend. Der vorliegende Katalog verpflichtet uns nicht zur Lagerhaltung aller darin aufgeführten Artikel.
6. Gebinde- und Warenrücknahme
EPAL-Paletten werden mit CHF 20.00/Stk. mit der Warenlieferung verrechnet und sind ohne Abzug zu bezahlen. Bei Rückgabe und Austausch in tadellosem Zustand werden die Paletten mit CHF 14.00/Stk. gutgeschrieben. Müssen Paletten durch uns abgeholt werden, so werden CHF 10.00/Stk. gutgeschrieben. Einweg-Big-Bag werden mit CHF 15.00/Stk. verrechnet und können nicht retourniert werden. Defekte und überlieferte Gebinde werden nicht gutgeschrieben.
Zuviel bezogene oder bestellte Ware in einwandfreiem Zustand und originalverpackt wird innert 30 Tagen nach Lieferung zurückgenommen und gutgeschrieben. Für die Umtriebe werden 20 % des Listenpreises und die Transportkosten in Abzug gebracht. Gebrauchte, auf Bestellung produzierte Ware, Spezialanfertigungen, Formstücke und Warenwerte unter CHF 50.00 werden bei Rücknahme nicht gutgeschrieben.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Die Rabatte gewähren wir von den ausgewiesenen Preisen ab Werk. Vereinbarte Rabatte werden hinfällig und nachbelastet, wenn die zugesagten Mengen nicht abgenommen und/oder die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
Auch können wir bei Zahlungsverzug eine weitere Belieferung von der vorherigen Bezahlung der fälligen Verbindlichkeiten, bzw. deren Sicherstellung abhängig machen. Im Übrigen hat Zahlungsverzug die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Des Weiteren sind wir bei Zahlungsverzug nach unserer Wahl berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Betreibung, Nachlassvertrag und Konkurs werden zusätzlich Inkassospesen und Verzugszins verrechnet.
8. Reklamationen
Kontrollieren Sie bitte unsere Lieferungen bei Erhalt auf Mängel. Eventuelle Beanstandungen sind uns sofort schriftlich zu melden und vor Einbau der Waren geltend zu machen. Massabweichungen im Rahmen der durch Normen zugelassenen Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Werden mangelhafte Produkte eingebaut, gilt die Ware als genehmigt und mögliche Ausbau- und Wiedereinbau- oder Versetzkosten gehen zu Lasten des Unternehmers.
Ausblühungen, Kalkausscheidungen und Verfärbungen, wie sie bei Betonwerksteinen vorkommen können, sind kein Grund zur Beanstandung. Es handelt sich um natürliche Mängel des Betonwerksteines. Ebenso sind ablagerungsbedingte Bestandteile von Pyrit, Torf oder Holz im Sand- und Kiesmaterial natürliche Mängel. Sie berechtigen nur zur Rüge, wenn sie die Festigkeit des Betons beeinträchtigen. Eine Garantie für Farbtongleichheit wird nicht übernommen. Bei geschliffenen Oberflächen sind Rauheit und Poren möglich. Salz schadet dem Beton. Salzen zerstört ihn!
9. Garantie und Haftung
Für die Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte verweisen wir auf die Angaben in unserer Preisliste, auf unsere Produkteinformationen und die einschlägigen Normen.
Wir übernehmen keine Garantie und Haftung bei nicht bestimmungsgemässer Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte.
Die Ware ist bei Übernahme auf Mängel zu prüfen. Beanstandungen sind uns ohne Verzug und vor Verwendung der Ware mit Vermerk auf den Frachtpapieren zu melden. Bei Transportschäden sind Beanstandungen vor dem Ablad anzubringen.
Wird beanstandete Ware ohne unsere Zustimmung verwendet oder verarbeitet, schliessen wir jede Haftung aus. Auf nachträgliche Beanstandungen treten wir nicht ein. Abweichungen in Struktur und Farbe von Betonprodukten sind nicht vermeidbar und bilden keinen Grund für Beanstandungen. Eine Garantie für Frost-/Tausalzbeständigkeit bedarf unserer schriftlichen Zusicherung.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Andelfingen.
Andelfingen, 1.1.2020