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Leichtathletik-Ausstattungen

Weit- und Dreisprunggruben

Planungshinweise für Weit- und Dreisprunggruben

Auszug aus den Wettkampfbestimmungen

Für den Weitsprung müssen die Anlaufbahnen mindestens 40 m lang und mindestens 1.22 m breit sein. Die höchstzulässige Neigung der Anlaufbahnen darf in seitlicher Richtung 1 % und in der Anlaufrichtung 0.1 % betragen. Die Absprungstelle muss eben sein.
Der Absprungbalken beim Weitsprung ist 1–3 m von der Sprunggrube entfernt. Die Entfernung von der Absprunglinie bis zum Grubenende muss mindestens 10 m betragen.
Beim Dreisprung muss die Entfernung zwischen dem Absprungbalken und dem Grubenende mindestens 21 m betragen.
Der Absprungbalken muss mindestens 13 m von der Sprunggrube entfernt sein. Bei Wettkämpfen mit geringerem Leistungsniveau kann die Entfernung entsprechend verkürzt werden. Empfehlung: 11 und 9 m.
Die Sprunggrube für den Weit- und Dreisprung muss mindestens 2.75 m und darf höchstens 3.00 m breit sein (Anlage 1-bahnig). Die Mitte der Anlaufbahn soll der Mitte der Aufsprungfläche entsprechen. Die Sprunggrube ist mit Quarzsand (Körnung 0.1 – 2 mm) zu füllen. Die Absprungfläche und die Höhe der Messstelle müssen niveaugleich sein.

Schulsport

Für den Schulsport gelten keine zusätzlichen Bestimmungen. Aufgrund der geringeren Leistungsfähigkeit, können die Weitsprunggruben sowie auch die Anlaufbahnen angepasst werden.

Einbauhinweise